März 2010

 

Allgemeine Informationen zur Sitzung der Bezirksvertretung und von mir gestellte Anträge und Anfragen vom 25. März 2010:

 

Bezirksorientierte Mittel: Traditionsgemäß stehen den Bezirksvertretungen in Köln nach jeweiligem Ratsbeschluss jährlich ca. 60.000 Euro zur Verfügung um ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern und Vereinen oder Projekt von hauptamtlichen arbeitenden Institutionen finanziell zu unterstützen. Nach Antragsschluss entscheidet die Bezirksvertretung über Empfänger und Höhe der Zuwendung nach zuvor vereinbarten Kriterien und Schwerpunkten.

In diesem Jahr hat der Rat infolge der Finanzkrise den Beschluss noch nicht vor der  Märzsitzung der Bezirksvertretung gefasst, so dass auch noch kein Antragsschlusstermin genannt werden konnte.  Um eine zeitlich sinnvolle Zuwendung für 2010 an die Antragsteller möglich zu machen, hat die Bezirksvertretung folgendes beschlossen:

Der Rat wird aufgefordert, für die Bezirksorientierten Mittel 2010 eine Lösung in der Weise zu finden,  dass Zuschussanträge beraten und zur Auszahlung gelangen können, so lange der Haushalt 2010 nicht verabschiedet ist.

 

 

 

 

Kriminalpräventiver Rat:  Wie in den vergangenen Legislaturperioden wurde in der Märzsitzung erneut die Einrichtung eines Kriminalpräventiven Rates für 2009 – 2014 beschlossen. Ihm gehören Vertreter der Fraktionen,  von Ordnungsamt,  Polizei und Bürgeramt an. Weitere Akteure des Bezirkslebens können in geeigneter Weise einbezogen werden. Er wird voraussichtlich zweimal jährlich zusammentreten um konstruktiv und strategisch zusammenzuarbeiten, um Probleme früh zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

 

 

 

 

Prüfantrag: Schaffung von ein oder zwei Parkplätzen in der Hovenstraße

 

Das nördliche Ende der Hovenstraße in Köln-Brück, zwischen dem Platz um das Hovenkreuz und der Olpener Straße, ist ein kurzes Sackgassenstück. Auf der westlichen Seite sind, entlang einer Grundstücksmauer, Parkflächen eingezeichnet. Zwischen den eingezeichneten Flächen gibt es einen Freiraum der etwa zwei Autolängen entspricht.

Da die Straße gleichbleibend breit ist, ist die unverständlich. Die Anwohner, die hier, insbesondere an Markttagen,  unter großem Parkdruck leiden wünschen sich hier zwei weitere eingezeichnete Parkplätze. Da in diesem Bereich die Parkflächen ausschließlich eingezeichnet und nicht mit andersfarbigem Pflaster markiert ist, sind die Kosten entsprechend gering.

 

Die CDU bittet deshalb die Bezirksvertretung folgendes zu beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im nördlichen Endstück der Hovenstraße zwischen den bestehenden Parkflächen entlang der Grundstücksmauer ein bis zwei weitere Parkplätze eingezeichnet werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: CDU

Dagegen: SPD, Bündnis 90/Grüne

Enthaltung: FDP und Linke

 

 

 

 

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Köln-Brück:

Die Bezirksvertretung stimmt den Planungen zum Neubau am bisherigen Standort einstimmig zu. An dieser Stelle habe ich noch einmal ausdrücklich betont, dass die CDU es sehr begrüßt, dass es nun möglich geworden ist, dass die für Brück so wichtige Institution der Freiwilligen Feuerwehr einen guten Neubau am gewünschten Standort erhalten kann.

 

 

 

 

Erschließungsmaßnahmen in Brück:

Im Brücker Bruch: Der Ausbau von Rad- und Fußweg ist bereist erfolgt.

Im Buchenkamp: Der Restausbau ist für 2011 vorgesehen.

Bucheckernweg: Der Vollausbau ist für 2011 vorgesehen.

Am Wildwechsel: Der Restausbau ist für 2014 geplant.

 

 

 

 

Antwort der Verwaltung auf meine Anfrage in der Dezembersitzung bezüglich des wieder Anbringens von Parkstreifen auf der neu ausgebauten Parkfläche Brücker Mauspfad zwischen Kreuzung und KVB Haltestelle um den Parkraum optimal nutzen zu können:

Die Oberflächengestaltung der Parkstreifen mit Betonpflaster lässt eine nachträgliche Markierung nicht zu. Diese ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde, aber auch überflüssig, da die Grundstückszufahrten eindeutig erkennbar und durch andersfarbiges Pflaster von den Parkmöglichkeiten abgesetzt sind.

Es sind daher keine zusätzlichen Markierungen zur Unterteilung der einzelnen Parkstände vorgesehen. In der Vergangenheit gab es hier keine Schwierigkeiten, obwohl auch vor dem Umbau eine Unterteilung nicht in allen Bereichen vorhanden war. Ob durch das aktuelle Parkverhalten tatsächlich Parkplätze verloren gehen, wird seitens der Verwaltung bezweifelt. Eine eindeutige Trennung zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nichtbewirtschafteten ist durch die vorhandene Beschilderung eindeutig geregelt.

 

 

 

 

Antwort der Verwaltung auf meine Anfrage in der Januarsitzung bezüglich Fahrzeuge einer Fahrschule auf öffentlichen Parkfläche des Brücker Mauspfad:

Grundsätzlich besteht keinerlei Möglichkeit, das Parken von Fahrzeugen, die gewerblich genutzt werden und in der Nähe des Firmensitzes auf öffentlichem Straßenland abgestellt werden, zu verbieten, solange die Fahrzeuge selber nach der Straßenverkehrsordnung zugelassen sind.

 

 

 

 

Anfrage: Notrufsäulen hier: Olpener Straße

 

Seit vielen Jahren stand an der Olpener Straße in Köln-Brück vor der Einmündung Broichstraße (in Fahrtrichtung Merheim gesehen) eine Notrufsäule.

Da derartige Einrichtungen der allgemeinen Sicherheit dienen, beklagen die Anwohner, dass diese Säule vor kurzem abgebaut wurde.

 

Deshalb frage ich im Namen der CDU-Fraktion an:

1.      Welche Gründe lagen dem Abbau der Notrufsäule an der Olpener Straße zugrunde?

2.      Ist eventuell vonseiten der Verwaltung geplant generell Notrufsäulen auf städtischem Gelände abzubauen?

 

Die Antwort steht noch aus.

 

 

 

 

Antwort der Verwaltung auf meines Antrags aus der Dezembersitzung, eine Querungshilfe auf der Olpener Straße am östlichen Ortsausgang von Köln-Brück einzurichten:

Der in der Angelegenheit zuständige Landesbetrieb Straßenbau NRW hat inzwischen mitgeteilt, dass aufgrund der im Antrag genannten Begründung keine zwingende Notwendigkeit für die Errichtung einer Querungshilfe abgeleitet werden kann, da an der bezeichneten Stelle weder ein Schulweg verläuft noch eine Unfallhäufungsstelle vorliegt. Auf Wunsch steht der Landesbetrieb gerne für einen klärenden Ortstermin zur Verfügung.

Diesen Wunsch habe ich zu Protokoll gegeben und hoffe auf ein Einsehen der Behörden bevor die eine Unfallhäufungsstelle wird.